Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR)
Dieses Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf den Binnenwasserstraßen enthält weitere Anforderungen, die von den Schiffen, die gefährliche Güter befördern wollen, zusätzlich zu den anderen Bestimmungen eingehalten werden müssen. Ein Schiff, das gefährliche Güter befördern will, muss zusätzlich zum Schiffsattest ein besonderes Zulassungszeugnis besitzen.
Zur Erhöhung der Sicherheit bei der Beförderung gefährlicher Güter muss sich an Bord von Schiffen, die Gefahrgut befördern, ein Sachkundiger befinden. Dieser Sachkundige muss besondere Kenntnisse hinsichtlich der Beförderung gefährlicher Güter nachweisen. Eine Bescheinigung wird nach erfolgreicher Absolvierung eines Lehrgangs zeitlich befristet (fünf Jahre) ausgestellt. Der ADN-Fragenkatalog (Stand: März 2009) für die Prüfung der Sachkundigen besteht aus den Teilen Basis (Allgemeine Grundkenntnisse, Tankschifffahrt, Güterschifffahrt), Gas (Physikalische und chemische Kenntnisse, Praktischer Teil, Maßnahmen bei Notfällen) und Chemie (Allgemeines, Praktischer Teil, Maßnahmen bei Notfällen).
Alles über die ADNR 2009 (externer Link): ZENTRALKOMMISSION FÜR DIE RHEINSCHIFFFAHRT, VERORDNUNG ÜBER DIE BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER AUF DEM RHEIN (ADNR 2009)
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