Voraussetzungen fürs Radarpatent: Der Bewerber muss ein nautisches Befähigungszeugnis und ein UKW-Sprechfunkzeugnis besitzen.
Leistungen: Die Teilnehmer nehmen an einem zweitägigen theoretischen Lehrgang teil. Grundlagen der Radartechnik, Aufbau und Arbeitsweise der Radaranlage. Auswertung des Radarbildes, Funktionsweise des Wendeanzeigers, Signale bei der Radarfahrt. Funkgespräche, Sprechwege und Kursabsprachen.
Der praktische Teil wird auf dem Schlepper "Lippe" durchgeführt.
Die Prüfung findet am dritten Tag statt. Prüfung ist immer auf dem Schlepper "Lippe" des Wasser- und Schifffahrtsamtes Duisburg.
Kursgebühr: 750,00 Euro Prüfungsgebühr: ca. 100 Euro Termine: nach Bedarf
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