Rheinsportschifferpatent

Boote von 15 bis 25 Meter Länge

Das Rheinsportschifferpatent (Sportpatent)
ist nötig für Boote von 15 bis 25 Meter Länge


Voraussetzungen:

Bewerber muss als Schiffsführer geeignet sein. Ärztliche Untersuchung muss vor Beginn der Schulung stattfinden.

Nach Vorlage des ärztlichen Attests beim Wasser- und Schifffahrtsamt wird ein Schifferdienstbuch zum Eintragen der Patentfahrten ausgestellt.
Funkzeugnis ist Pflicht.

Ausserdem benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis, Belegart O, zur Vorlage bei der Behörde.

Achtung! Führungszeugnis wird von Behörde zu Behörde geschickt und nicht persönlich ausgehändigt.

Kursgebühr: auf Anfrage
Dauer: nach Absprache


Attest, Führungszeugnis

Die medizinische Untersuchung als Schiffsführer ist nur bei zwei Stellen möglich:

ASD Rhein Ruhr
Düsseldorfer Straße 193
47053 Duisburg ( Nähe Polizeipräsidium)
Fon +49 / 0203 / 2952-145

und:

Kölner Zentrum für AMD
50825 Köln
Venloer Straße 474
Fon + 49 / 221 / 473200


Der Polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart 0 ist zu beantragen beim Einwohnermeldamt und dirket zu schicken an:

WSA Duisburg
Herrn Kolibabka
Königstraße 84
47198 Duisburg

An Atlas Schiffahtr ist zu schicken:

Antrag auf Erteilung eines Patentes
zwei Paßbilder
Kopie Personalausweis
Untersuchungsbericht vom ASD als Schiffsführer
Binnen- und Seeführerschein
Funkschein


Download: Anmeldung fürs Rheinsportschifferpatent


adnr-chemiekurs.doc [20 KB]
adnr-gaskurs.doc [21 KB]
adnr-grundkurs.doc [21 KB]
adnr-wiederholungskurs.doc [22 KB]
anmeldung-grosses-patent.doc [23 KB]
anmeldung-kleines-patent.doc [23 KB]
anmeldung-radarpatent.doc [20 KB]
anmeldung-rheinsportschifferpatent.doc [21 KB]
anmeldung-sportschifferzeugnis-e.doc [22 KB]
antrag-adnr-bescheinigung.doc [22 KB]
schifferdienstbuch.doc [20 KB]
vollmacht-schifferdienstbuch.doc [20 KB]


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