|
Das Rheinsportschifferpatent (Sportpatent) ist nötig für Boote von 15 bis 25 Meter Länge
Voraussetzungen:
Bewerber muss als Schiffsführer geeignet sein. Ärztliche Untersuchung muss vor Beginn der Schulung stattfinden.
Nach Vorlage des ärztlichen Attests beim Wasser- und Schifffahrtsamt wird ein Schifferdienstbuch zum Eintragen der Patentfahrten ausgestellt. Funkzeugnis ist Pflicht.
Ausserdem benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis, Belegart O, zur Vorlage bei der Behörde.
Achtung! Führungszeugnis wird von Behörde zu Behörde geschickt und nicht persönlich ausgehändigt.
Kursgebühr: auf Anfrage Dauer: nach Absprache
|
|